Je nachdem, ob es sich bei der angefochtenen Entscheidung um ein Urteil oder einen Beschluss handelt, heißt das Rechtsmittel Revision oder Revisionsrekurs. 1 Entscheidungstext OGH 4 Ob /96m. Beisatz: Jede außerordentliche Revision muss daher eine Zulassungsbeschwerde enthalten. (T1). 10 ObS / 2 → Prüfung der Zulässigkeit inkl erheblicher Rechtsfrage („Annahmerevision“). → Einbringung der Revisionsbeantwortung direkt beim OGH (!). → Frist: 4 Wochen. 3 Die Erhebung einer außerordentlichen Revision hemmt nicht den Eintritt der Vollstreckbarkeit, sondern nur den der Rechtskraft. In Kraft seit bis. 4 ZPO - Zivilprozessordnung. Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: (1) Die Revision wird durch Überreichung eines Schriftsatzes (Revisionsschrift) bei dem Processgerichte erster Instanz erhoben. Einer Anmeldung der Revision bedarf es nicht. 5 Der Revisionsrekurs kann gegen Beschlüsse des Rekursgerichts erhoben werden. Zuständig für die Entscheidung über einen Revisionsrekurs ist der Oberste Gerichtshof (OGH). Revisionsrekurse müssen von einem Rechtsanwalt verfasst werden. 6 Je nachdem, ob es sich bei der angefochtenen Entscheidung um ein Urteil oder einen Beschluss handelt, heißt das Rechtsmittel Revision oder Revisionsrekurs. Der Oberste Gerichtshof überprüft die angefochtene Entscheidung auf Verfahrensfehler und auf ihre rechtliche Beurteilung. 7 Die außerordentliche Revision wird gemäß Paragraph a, Absatz 2, ZPO mangels der Voraussetzungen des Paragraph , Absatz eins, ZPO zurückgewiesen. II. Der Antrag, der außerordentlichen Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wird zurückgewiesen. römisch II. 8 → bis inkl €: Revision jedenfalls unzulässig → über € bis inkl €: Revision jedenfalls unzulässig, wenn Berufungsgericht die Revision nicht zugelassen hat → Abänderungsantrag an das Berufungsgericht → über €: außerordentliche Revision zulässig, dh selbst dann, wenn das Berufungsgericht. 9 Daher ist von der Bindung der Zivilgerichte an ein verwaltungsgerichtliches Erkenntnis auszugehen, auch wenn dagegen eine außerordentliche Revision erhoben wurde. Zum Volltext im RIS. Urteile und Beschlüsse des OGH | Die außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle ist kein den. außerordentliche revision ogh voraussetzungen 10 außerordentliche revision zivilrecht 12