Der Numerus Clausus im Gesellschaftsrecht bedeutet. 1 Solche Rechtsformen unterliegen dem sog. Numerus Clausus der Gesellschaftsformen, also einem abschließenden Katalog von gesetzlich. 2 Die verschiedenen Arten von Gesellschaften unterliegen einem Numerus Clausus der Gesellschaftsformen, indem das Gesetz die Arten von Gesellschaftstypen. 3 Numerus clausus der Gesellschaftsformen, Typenzwang). Mischformen sind zulässig, soweit dadurch die vom Gesetz vorgegebenen Gesell- schaftsformen, insbesondere. 4 Der Numerus Clausus im Gesellschaftsrecht bedeutet, dass eine völlig freie, privatautonome Gestaltung von Gesellschaftsformen nicht möglich ist – denn es müssen immer jeweils bestimmte Grundvorgaben eingehalten werden. Gründer von Gesellschaften haben sich einer dieser Grundformen zu bedienen, zusätzliche können nicht geschaffen werden. 5 Eine (kleine) Einschränkung dieses Verfassungsrechts begründet der Grundsatz des numerus clausus der Gesellschaftsformen. Dieser besagt, dass die in den einschlägigen Gesetzen vorgegebenen. 6 Perfekter Mix aus leichteren & schweren Klausuren. Klausurlösung & -Korrektur online einreichen und abrufen. Inhalte auch als PDF. Erfahrene Korrektoren. ab 29,90 € (monatlich kündbar) Die Wahl der Rechtsform lernen Mit JURACADEMY Handels- und Gesellschaftsrecht JETZT ONLINE LERNEN!. 7 Zur Organisation einer Gesellschaft bedarf sie einer Rechtsform. Solche Rechtsformen unterliegen dem sog. Numerus Clausus der Gesellschaftsformen, also einem abschließenden Katalog von gesetzlich bestimmten Gesellschaftstypen, derer sich die Gründungsgesellschafter bedienen müssen. Sie können sich keine neuen Gesellschaftsformen ausdenken. 8 numerus clausus und Typenzwang der Gesellschaftsformen als Ausnahmen vom Grundsatz der Vertragsfreiheit). Als Rechtsformen des Privatrechts stehen daher im Wesentlichen nur zur Verfügung: (1) juristische Personen, (a) also die Vereine gemäß §§ 21 bis 79 (und § 89) BGB und ihre Sonderformen, (b) sowie die Stiftungen nach §§ 80 bis 88 BGB. 9 Im Großen und Ganzen lassen sich folgende zentrale Faktoren finden, die für die Auswahl der passenden Gesellschaftsform berücksichtigt werden sollten (vgl zu den Kriterien auch Karollus/Huemer/Harrer, Casebook Handels- und Gesellschaftsrecht4 [] ): Unternehmensgegenstand, Tätigkeitsbereich, Art der Tätigkeit. eingetragener verein personengesellschaft oder kapitalgesellschaft 10